Führerscheinklasse T
Fahrzeugart:
• Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h
• Landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung:
Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Theoretischer Unterricht:
12 x 90 Minuten Grundunterricht6 x 90 Minuten klassenspezifischer UnterrichtPraktische Ausbildung:
GrundausbildungStadtfahrstunde zu 45 Minuten (Anzahl nach bedarf des Schülers)- Mindestalter16 Jahre bbH bis 40 km/h, 18 Jahre bbH bis 80 km/hEingeschlossene KlassenM, L, S
Antrag:
1x Lichtbild, Personalausweis1x Ärtzliches zeugnis und Augenärztliches zeugnis/Gutachten1x Teilnahmebescheinigung „Lebensrettende Maßnahmen“ (LSM) / Erste Hilfe Kurs - Grundbetrag | 340,00 €
- Vorstellungsentgelte theoretische Prüfung | 40,00 €
- praktische Prüfung | 260,00 €
- Stadtfahrstunde | 75,00 €
- Unterweisung am Fahrzeug | 75,00 €
Anmeldung
Bockgasse 21
Dienstag | 15:30 bis 20:00 Uhr –
Donnerstag | 16:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag | 15:30 bis 20:00 Uhr –
Donnerstag | 16:00 bis 20:00 Uhr
Wielandstraße 3
Montag | 18:00 bis 18:30 Uhr
oder unter:
0172 733 5695