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Traktor

Führerscheinklasse T

 
Fahrzeugart:
 
• Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h
 
• Landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
 
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
 
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
 
 
Bedingung:
Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
 
Altersstufung:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Anmeldung

Bockgasse 21
Dienstag  | 15:30 bis 20:00 Uhr – 
Donnerstag | 16:00 bis 20:00 Uhr

Wielandstraße 3
 
Montag  | 18:00 bis 18:30 Uhr
 
oder unter:
0172 733 5695
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