Besonderheiten
Begleitendes Fahren (BF17) oder auch umgangssprachlich Führerschein mit 17 ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig noch nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen.
Anmeldung
Bockgasse 21
Dienstag | 15:30 bis 20:00 Uhr –
Donnerstag | 16:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag | 15:30 bis 20:00 Uhr –
Donnerstag | 16:00 bis 20:00 Uhr
Wielandstraße 3
Montag | 18:00 bis 18:30 Uhr
oder unter: